Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind folgende, durch die cityposter ausgeführte, Dienstleistungen:
Plakatwerbung, Bannerwerbung, Flyerverteilung, Prospektverteilung, Mediengestaltung oder sonstige Marketingmaßnahmen.
Cityposter behält sich vor, erforderliche Drittanbieter zu beauftragen, sollte es zur erfolgreichen Ausführung des Auftrags notwendig werden.
2. Gewährleistung
Cityposter gewährleistet, die in Auftrag gegebenen Dienstleistungen ordnungsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
3.Vertrag
Ein rechtsgültiger Vertrag zwischen cityposter und dem Auftraggeber kommt in der Regel durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung zustande.
Es genügt in Ausnahmefällen auch ein anderweitiger Schriftverkehr via Email, SMS oder Social Media Chat, der das Angebot bestätigt. Eine mündliche Abmachung kann vorab ebenfalls genügen, in diesem Fall kommt der Vertrag durch die Lieferung der Werbemittel zustande.
Cityposter hat das Recht einen Auftrag abzulehnen und nicht auszuführen, sollten im Voraus getroffene Vereinbarungen nicht eingehalten werden (z.B. nicht gezahlte Vorkasse, nicht pünktlich geliefertes Arbeitsmaterial).
Darüber hinaus behält sich cityposter vor, Aufträge abzulehnen, die gegen geltendes Recht und gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
Der Auftraggeber kann darauf bestehen, über die Gründe der Ablehnung in Kenntnis gesetzt zu werden. Kann der Kunde keine neuen Werbeträger zur Verfügung stellen, so werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Ansonsten kann der Auftraggeber keine weiteren Ansprüche geltend machen.
Bereits entstandene Kosten werden von geleisteten Zahlungen abgezogen. Sollten noch keine Zahlungen erfolgt sein, so werden die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
4. Pflichten des Auftraggebers
Werden die Werbeträger, -texte und Unterlagen vom Auftraggeber gestellt, so hat dieser dafür Sorge zu tragen, dass alle Nutzungsrechte der Inhaber (Urheber- oder sonstige Rechte) erworben wurden.
Cityposter wird durch den Auftraggeber von allen Ansprüchen durch Dritte freigestellt, die sich durch Verletzung der oben genannten Rechte sowie durch die Verletzung wettbewerbs-, straf-, presse- oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen ergeben können.
5. Kosten / Begleichung der Kosten
Für einen Vertrag zwischen dem Auftraggeber und cityposter sind die Preislisten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausschlaggebend. Einzelvereinbarungen müssen schriftlich im Vertrag festgelegt werden.
Gestellte Rechnungen müssen spätestens 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug oder Skonto (nur nach schriftlicher Sondervereinbarung) auf das in der Rechnung angegebene Konto beglichen werden.
Sollte die Begleichung nicht pünktlich erfolgen kommt der Auftraggeber in Verzug. In Folge dessen sind ab dem Zeitpunkt des überschrittenen Zahlungsziels Verzugszinsen zu leisten. Diese betragen jährlich 5 % über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank. Ausgenommen cityposter kann einen höheren Schaden nachweisen, dann gilt entsprechend dieser Betrag.
Cityposter erlaubt sich, Vorkasse zu verlangen. Die Leistung erfolgt erst nach Begleichung des vereinbarten Betrages.
Falls nötig, fallen im Bereich der Plakatierung und/oder Bannerwerbung Genehmigungsgebühren und Mietgebühren zu lasten des Auftraggebers.
Mietgebühren werden 1:1 zuzüglich 25,- € Bearbeitungsgebühr an den Auftraggeber verrechnet.
Für die Einholung einer Sondernutzungserlaubnis wird pro Genehmigung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- € in Rechnung gestellt. Soweit Gebühren für Genehmigungen bekannt sind, werden diese im Vorfeld dem Auftraggeber mitgeteilt.
Die Gebühren werden in der Rechnung als einzelner Posten gesamt aufgeführt.
6. Haftung
Auf Schadensersatz haftet cityposter nur bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder dem Fehlen einer im Voraus zugesicherten Eigenschaft.
cityposter übernimmt generell keine Haftung für:
– durch den Plakatanschlag erwartete Ergebnisse, nicht erreichte Ergebnisse
– die ununterbrochene Plakatierung
– vom Auftraggeber selbst oder durch Dritte installierte Werbeträger
– durch Unwetter zerstörte Werbeträger
– durch Dritte abgenommene und/oder zerstörte Werbeträger
Werden vom Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.
Eine Kontrollfahrt ist vorab zu vereinbaren.
Nach bestem Wissen und Gewissen werden oben genannte Werbeträger kontrolliert und durch Neue ersetzt, sollte cityposter ohne ausgemachte Kontrollfahrt an den Werbeträgern vorbeikommen.
7. Lieferung / Auftragsziel
Der Kunde verpflichtet sich die Werbemittel, zu seinen Lasten, bis spätestens 7 Tage vor Start der Werbeaktion an cityposter, Steinacher Str. 124, 96515 Sonneberg zu liefern. Nach vorheriger Absprache können die Werbeträger auch kostenpflichtig abgeholt werden.
Falls vorab nicht anders vereinbart und soweit die zeitliche Erbringung der Leistung nicht durch die Natur des Auftrags vorgegeben ist, wird die in Auftrag gegebenen Dienstleistung bis spätestens 8 Tage vor dem Projekt fertig gestellt und spätestens 5 Tage nach dem Projekt abgenommen. Eine pünktliche Verteilung ist nur bei rechtzeitiger Anlieferung der Werbemittel möglich. Plakate, die nach Mittwoch 8.00 Uhr angeliefert werden, muss ein Aufschlag von 50% des vereinbarten Nettopreises der Plakate berechnet werden. Expressaufträge die ab 10 Tage vor Veranstaltung gebucht werden oder verspätete Plakatlieferung im gleichen Zeitraum, muss ein Aufschlag von 100% des vereinbarten Nettopreises berechnet werden.
Cityposter behält sich bei stark Regen, übernatürlichen Schneefall oder zu glatten Straßen das Recht auf Eigenschutz vor und kann die Verteilung verschieben. Sollte dies eintreten wird der Auftraggeber sofort informiert.
8. Arbeitsnachweis
Cityposter nutzt zum Nachweis eine schriftliche Ortsliste. In dieser werden die Kommunen mit Stückzahl der installierten Werbeträger und die Genehmigungsgebühren vermerkt. Eine Übersicht wird bei Auftragserteilung dem Kunden elektronisch übermittelt.
Zusätzlich hat der Auftraggeber die Möglichkeit einen Fotonachweis von allen Werbemitteln anzufordern, dieser kostenpflichtige Service ist vorab zu vereinbaren.
Bei einer Plakatierung oder Flyerverteilung hat cityposter das Recht, bereits bei 10% unter bestellter Stückzahl den Auftrag wegen Überfüllung vorab abzuschließen. Sollte dies der Fall sein, wird der Auftragnehmer sofort informiert und eine Lösung ausgearbeitet. Dies kann zum Beispiel die Plakatierung anderer Standorte oder eine Nachplakatierung an den gewünschten Standorten sein, nachdem die Werbeträger Dritter abgenommen wurden und wieder genügend Platz verfügbar ist.
Im Bereich der Bannerwerbung gibt der Auftraggeber bei Auftragsvergabe seine Wunsch Stückzahl und den Einzugsbereich an. Cityposter kümmert sich nach bestem Wissen darum, die geforderte Stückzahl an passenden Stellflächen zu organisieren. Sollte die gewünschte Stückzahl nicht erreicht werden können – dies kann z. B. aufgrund von Belegung durch Dritte, Absage der Grundstücksbesitzer, Verbote durch Ämter oder anderer nicht vorhersehbarer Ereignisse der Fall sein – wird der Auftraggeber sofort informiert und eine Lösung ausgearbeitet.
9. Entsorgung / Lagerlogistik / Werbemittel
Der Auftraggeber wird nach Projektende per Telefon, Email, SMS oder Social Media Chat gefragt was mit eingeholten Werbemitteln wie Hohlkammerplakate, Banner, Flyer und Plakate geschehen soll. Nach Ablauf der Frist von 1 Woche nach Nachfrage und ohne Rückantwort vom Auftraggeber werden diese von cityposter entsorgt.
Ersatzansprüche können nach Ablauf der Frist nicht mehr geltend gemacht werden.
Ersatzansprüche entfallen zudem bei durch Dritte gestohlenen oder zerstörten Werbemitteln.
Nach Rücksprache können die Werbemittel auf Kosten des Auftraggebers eingelagert oder an den Auftraggeber geliefert werden. Alternativ ist die kostenlose Abholung im Lager cityposter möglich.
10.Verschwiegenheitspflicht
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie alle sonstigen vertraulichen Angelegenheiten des Vertragspartners sowohl während des Dienstleistungsverhältnisses als auch nach der Beendigung Stillschweigen zu bewahren. Kenntnisse, die jedermann zugänglich sind, sind nicht von der Verschwiegenheitspflicht betroffen.
11. Gerichtsstand / Erfüllungsort
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird der Sitz Sonneberg vereinbart.
Cityposter ist berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber an jedem zuständigen Gericht anzumelden.
Die Vertragsabschlüsse erfolgen nach deutschem Recht.
12. Ergänzende Angaben
Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform.
Mündliche Abreden sind unwirksam.
Sollten trotz ausführlicher Prüfung einzelne Bestandteile der vorliegenden AGB’s unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Verfügungen voll wirksam und bestehen.